Endometriose, Fehlgeburt und der gestaffelte Mutterschutz
Wenn wir über Endometriose, Adenomyose und über unerfüllten Kinderwunsch sprechen, müssen wir auch über ein weiteres, sehr trauriges Thema sprechen, über Fehlgeburten.

Fehlgeburten sind häufig – ab der 5. Schwangerschaftswoche, also ab dem Zeitpunkt, an dem eine Schwangerschaft festgestellt werden kann, kommt es in ca. 10 bis 20% der Fälle zu einer Fehlgeburt. 85% der Fehlgeburten treten in den ersten 12 Schwangerschaftswochen ein. Jede sechste Frau erlebt eine Fehlgeburt.
Endometriose und Fehlgeburt
Menschen, die an Endometriose erkrankt sind, haben ein erhöhtes Risiko eine Fehlgeburt zu erleiden. Vergleicht man Frauen mit Endometriose mit Frauen, die keine Endometriose haben, dann ist das Risiko für eine Fehlgeburt bei Frauen mit Endometriose doppelt so hoch. Frauen mit Endometriose müssen fast 3-mal häufiger eine Eileiterschwangerschaft erleben.
Fehlgeburt, stille Geburt und der gestaffelte Mutterschutz
Der gestaffelte Mutterschutz ist eine neue gesetzliche Regelung, die am 1. Juni 2025 in Deutschland in Kraft tritt.
Die Regelung sieht vor, dass eine Frau, die eine Fehlgeburt erleben musste, eine Schutzfrist gewährt wird, um sich körperlich & psychisch von dem Erlebten, von dem Verlust zu erholen. Wie lang die Schutzfrist ist, hängt davon ab, in welcher Schwangerschaftswoche die Frau den Verlust ihres Kindes erleben musste.
- ab der 13. Schwangerschaftswoche: bis zu 2 Wochen Schutzfrist
- ab der 17. Schwangerschaftswoche: bis zu 6 Wochen Schutzfrist
- ab der 20. Schwangerschaftswoche: bis zu 8 Wochen Schutzfrist
Frühe Verluste, vor der 13. Schwangerschaftswoche, erfahren leider keinen besonderen Schutz. Was besonders dramatisch ist, denn 85% der Fehlgeburten treten in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft ein.
Noëlle von One in Ten
WICHTIG: Jede Frau hat Anspruch auf eine Hebamme, auch bei Fehlgeburt/kleiner Geburt oder stiller Geburt. Ganz unabhängig von der Schwangerschaftswoche, in der sie ihr Kind verloren hat.
Recht auf Mutterschaftsleistungen
Während der Schutzfrist haben Frauen das Recht auf Mutterschaftsleistungen. In der Schutzfrist dürfen Arbeitgeber die betroffene Frau nicht beschäftigen, außer die Frau hat sich ausdrücklich zur Arbeit bereit erklärt.
One in Ten schließt sich uneingeschränkt der Forderung von ‚Familie sind alle‘ an: „Wir fordern ohne Wenn und Aber: Fehlgeburt darf kein Tabu mehr in unserer Gesellschaft sein.“ Fehlgeburten gehen alle an.
Wir wünsch dir viel Trost, Unterstützung und Kraft in dieser schweren Zeit.
Bei konkreten, individuellen Fragen rund um den gestaffelten Mutterschutz wende dich bitte an deine Frauenärztin, deinen Frauenarzt, oder deine Krankenkasse.
Menschen, die eine Fehlgeburt, oder stille Geburt erleben müssen, finden hier kostenlose Hilfe:
Dr. med. Dorothee Struck bietet die kostenlose Hypnose ‚Stille Geburt‘ an, für Frauen, die vor einer späten Fehlgeburt stehen, für Frauen, die eine ‚verhaltene‘ Fehlgeburt (missed Abortion) haben und die ohne Kürettage ihre kleine stille Geburt durchleben wollen. Und für Frauen, die sich wegen einer eigenen schweren Erkrankung oder einer Fehlbildung des Kindes zu einer Spätabtreibung durchgerungen haben.
- Das Team von ‚richtig wissen‘ bietet den kostenlosen Online-Kurs ‚Hilfe für Sternenkind-Eltern‘ an.
- Dieser Kurs richtet sich an trauernde Eltern, die den Verlust eines Kindes erfahren haben, unabhängig davon, ob das Kind während der Schwangerschaft, bei der Geburt oder nach der Geburt in den ersten Lebensmonaten verstorben ist.
Quellen: https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/instance/4999325/bin/10-1055-s-0042-101026-sup_gf1030.pdf
