Weil es nicht egal ist, bei welcher Krankenkasse Frau versichert ist!
„Obwohl der gesetzliche Leistungskatalog für alle gleich ist, unterscheiden sich die gesetzlichen Krankenkassen deutlich bei freiwilligen Zusatzleistungen mit Relevanz für Frauengesundheit.“, sagt Louisa Scholz, die Gründerin von femsure, einer Plattform, die Frauengesundheit verständlich und Versicherungsleistungen transparent macht. femsure unterstützt Frauen kostenlos darin, ihre Gesundheitsrechte zu verstehen und für ihre individuelle Situation die passendste gesetzliche Krankenkasse zu finden.

Fast 70% der Menschen mit mindestens einer Autoimmunerkrankung sind Frauen, weiter durchlaufen Frauen in ihrem Leben Situationen, in denen medizinische Betreuung besonders relevant ist – Kinderwunsch, Schwangerschaft, Mutterschaft, Wechseljahre. Und genau deswegen ist es nicht egal, wie „Frau“ versichert ist.
Wieso sollten sich Endometriose/Adenomyose-Betroffene über ihre Krankenkasse und die Leistungen dieser informieren?
Louisa von femsure: Endometriose und Adenomyose sind chronische Erkrankungen mit oft jahrelanger Diagnosedauer, wiederkehrenden Kosten und sehr unterschiedlichem Behandlungsbedarf. Gesetzliche Krankenkassen unterscheiden sich deutlich darin, ob und in welchem Umfang sie Zusatzleistungen Osteopathie, psychologische Begleitung oder ergänzende Medikamente bezuschussen. Wer diese Unterschiede nicht kennt, zahlt viele dieser Leistungen langfristig selbst, obwohl andere Krankenkassen einen relevanten Teil übernehmen würden. Zusätzlich gibt es digitale Gesundheitsanwendungen aus dem sogenannten DiGA-Verzeichnis, das vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geprüft wird und Apps umfasst, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse bezahlt werden. Dazu zählt zum Beispiel die Endo-App, die auch ohne gesicherte Diagnose verschrieben werden kann und Betroffene bei Symptomdokumentation, Schmerzmanagement und Krankheitsverständnis unterstützt.
Gibt es bei den gesetzlichen Krankenkassen Unterschiede bei den Leistungen für Frauengesundheit?
Louisa von femsure: Ja, obwohl der gesetzliche Leistungskatalog für alle gleich ist, unterscheiden sich die gesetzlichen Krankenkassen deutlich bei freiwilligen Zusatzleistungen mit Relevanz für Frauengesundheit. Unterschiede bestehen unter anderem bei Zyklus- und Hormonberatung, speziellen Präventions- und Gesundheitskursen, zusätzlichen Hebammenleistungen sowie digitalen Begleitangeboten. Auch in der Krebsprävention gibt es relevante Abweichungen, etwa bei der Kostenübernahme für erweiterte gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen, häufigere oder zusätzliche Abstriche und ergänzende Screeningangebote. Beim Thema HPV-Impfung übernehmen einige Krankenkassen die Kosten über die gesetzliche Altersgrenze hinaus oder erstatten zusätzliche Impfleistungen, während andere strikt beim Pflichtumfang bleiben. Besonders groß sind die Unterschiede im Bereich Kinderwunsch, da manche Krankenkassen den gesetzlichen Mindestzuschuss für IVF deutlich aufstocken oder zusätzliche Leistungen übernehmen, andere hingegen keinerlei freiwillige Mehrleistungen anbieten. Ergänzend spielen ambulante, stationäre oder Heilpraktiker-Zusatzversicherungen eine wichtige Rolle, da sie gesetzliche Leistungen gezielt aufstocken können.

Gibt es diesen Unterschied auch bei den privaten Krankenkassen im Bezug auf Frauengesundheit?
Louisa von femsure: Ja, bei privaten Krankenkassen sind die Unterschiede sogar noch größer, da Leistungen verbindlich im jeweiligen Tarif geregelt sind. Je nach Tarif können Leistungen wie spezialisierte Schmerztherapien, Psychotherapie, IVF-Behandlungen oder stationäre Spezialbehandlungen vollständig enthalten oder komplett ausgeschlossen sein. Besonders relevant ist zudem der Bereich Prävention: Einige private Krankenversicherer erstatten umfangreiche Präventionsleistungen, ohne diese auf eine mögliche Beitragsrückerstattung anzurechnen, was sich finanziell auf deutlich über 1.000 Euro pro Jahr summieren kann. Einmal ausgeschlossene Leistungen lassen sich später in der Regel nur sehr eingeschränkt oder gar nicht mehr ergänzen, weshalb die Tarifwahl gut überlegt sein sollte. Gerade bei der Entscheidung für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist es daher sinnvoll, sich ausreichend Zeit zu nehmen und eine fundierte, unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen.
Ist es möglich, mit einer gesicherten Endometriose/Adenomyose Diagnose, die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln?
Louisa von femsure: Grundsätzlich ist ein Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung klar geregelt und vergleichsweise unkompliziert. Nach einer Mindestbindungsfrist von zwölf Monaten kann die Krankenkasse regulär gewechselt werden, bei einer Beitragserhöhung besteht zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht. Vorerkrankungen wie Endometriose oder Adenomyose spielen in der gesetzlichen Krankenkasse keine Rolle für Aufnahme, Beitrag oder Leistungsumfang, sodass Versicherte ihre Krankenkasse regelmäßig neu an ihre aktuelle Lebensphase anpassen können. Ziel ist es, jeweils die Krankenkasse zu wählen, deren Leistungen die eigene gesundheitliche und familiäre Situation am besten widerspiegeln.
Der Wechsel von einer gesetzlichen in eine private Krankenversicherung ist dagegen deutlich komplexer. Private Krankenversicherer prüfen Vorerkrankungen individuell und reagieren bei chronischen gynäkologischen Erkrankungen häufig mit Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder einer Ablehnung. Deshalb ist eine anonyme Risikovoranfrage zwingend notwendig, um realistisch einschätzen zu können, ob und zu welchen Bedingungen ein Wechsel überhaupt möglich ist. Ein wichtiger Grundsatz dabei ist: Wer aktuell gesund ist und einen Wechsel in die private Krankenversicherung in Erwägung zieht, sollte sich frühzeitig entscheiden. Sobald Leistungen benötigt werden oder Diagnosen vorliegen, verschlechtern sich die Wechselmöglichkeiten deutlich oder entfallen ganz.
Worauf müssen Menschen achten, die sich in einer Kinderwunschbehandlung befinden? Kann man während einer laufenden Kinderwunschbehandlung die gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Louisa von femsure: Während einer laufenden Kinderwunschbehandlung sollte ein Kassenwechsel sehr sorgfältig geprüft werden, da Genehmigungen immer kassenindividuell erfolgen. Ein Wechsel ist rechtlich möglich, kann jedoch dazu führen, dass bereits genehmigte Behandlungspläne neu beantragt werden müssen oder Leistungen neu bewertet werden. Besonders relevant sind dabei die rechtlichen Voraussetzungen der gesetzlichen Krankenversicherung: Die Behandlung muss medizinisch notwendig sein, in der Regel werden nur verheiratete Paare berücksichtigt, und es gelten Altersgrenzen von meist 25 bis 40 Jahren für Frauen sowie 25 bis 50 Jahre für Männer. Gesetzlich vorgesehen ist eine Kostenübernahme von 50 Prozent für bis zu drei IVF- oder ICSI-Behandlungszyklen.
Zusätzlich unterscheiden sich die Krankenkassen deutlich bei freiwilligen Mehrleistungen, etwa bei höheren Erstattungsquoten, zusätzlichen Behandlungsversuchen, Zuschüssen zu Medikamenten oder Leistungen wie Kryokonservierung. Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich bereits vor Beginn einer Kinderwunschbehandlung intensiv mit der eigenen Krankenkasse auseinanderzusetzen und die Leistungen gezielt zu vergleichen. Befindet man sich bereits in einer fortgeschrittenen Behandlung und hat das Gefühl, nicht ausreichend unterstützt zu werden, kann sich dennoch eine Beratung lohnen, da oft auch innerhalb der bestehenden Krankenkasse zusätzliche Leistungen oder Optionen existieren, die vielen Versicherten nicht bewusst sind.
Worauf sollte man achten, wenn man seine Krankenkasse wechseln will?
Louisa von femsure: Beim Wechsel der Krankenkasse kommt es nicht nur auf den Beitragssatz an, sondern vor allem darauf, wie gut die Leistungen zur eigenen Lebenssituation passen. Sinnvoll ist es,genau zu prüfen, welche Zusatzleistungen tatsächlich genutzt werden können und ob diese konkret bezuschusst werden oder nur als Marketingversprechen bestehen. Ebenso wichtig sind die Bindungsfristen und eine transparente, verlässliche Abrechnung der Leistungen. Darüber hinaus kann ein fester Ansprechpartner bei der Krankenkasse einen großen Unterschied machen, sowohl für individuelle Rückfragen als auch bei der Klärung von Genehmigungen oder Sonderleistungen. Neben direkten Geldleistungen bieten viele Krankenkassen digitale Angebote, Bonusprogramme oder Gesundheitskonten mit individuellen Budgets an, die für Prävention, Beratung oder ergänzende Leistungen genutzt werden können. Diese Budgets bleiben in der Praxis häufig ungenutzt, obwohl sie einen echten finanziellen Mehrwert bieten. Entscheidend ist daher nicht nur die Wahl der richtigen Krankenkasse, sondern auch zu verstehen, wie man ihre Leistungen optimal nutzt, um die maximale Erstattung und Unterstützung zu erhalten.
